ADAS lobt intersektorale Zusammenarbeit beim Medikationsplan - und wünscht sich mehr davon
Auf der jährlichen Pressekonferenz anlässlich der Expopharm 2016, zog der Bundesverband deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) Bilanz über ein erfolgreiches Jahr: Intensiv haben Experten des ADAS bei der Umsetzung des E-Health Gesetzes, bei Neuerungen der Schnittstellen für Großhandel und Kommissionierautomaten, sowie in der Kommentierung der geplanten Kassenrichtlinie des Finanz-ministeriums ihr Wissen für Verbesserungen im Apothekenalltag eingebracht. Erfolgsfaktor war ins-besondere die pragmatische intersektorale Zusammenarbeit von Industrie und Selbstverwaltung. Der ADAS wird sich dabei auch weiterhin engagiert einbringen: insbesondere bei der weiteren Digitalisierung des Medikationsplans und der Umsetzung von SecurPharm.
Der Medikationsplan kommt – inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundes-einheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht.
Umsetzung des E-Health Gesetz: §31a SGB V – Medikationsplan
In dem seit Oktober 2016 verbindlichen Medikationsplan steckt viel „ADAS“ drin. Auf Basis der auf der Expopharm 2015 vorgestellten ADAS-AMTS Schnittstelle, haben Experten von ADAS, bvitg, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutscher Apotheker Verband, Bundesärztekammer und HL7 im Frühjahr 2016 die Voraussetzung für eine vollständige digitale Kette beim Einsatz des Bundesmedi-kationsplans geschaffen: Die Verwendung des Ultra-Kurzformats (UKF) im Data-Matrix Code. Nur damit kann der Medikationsplan durchgängig elektronisch bearbeitet werden und es wird eine wiederholte fehlerträchtige Neuerfassung vermieden.
Die im E-Health Gesetz für Apotheken als Minimallösung vorgesehene „Aktualisierung per Kugel-schreiber“ kann aus Sicht des ADAS nur eine Übergangslösung darstellen. Ohne digitale Aktualisier-ung durch den Apotheker bleiben wesentliche Potentiale der Verbesserung der Arzneimittel-therapiesicherheit (AMTS) sowie der Effizienz in der Patientenversorgung ungenutzt. Eine durch-gängig flächendeckende und zukunftssichere Lösung setzt auch voraus, dass weitere AMTS Projekte wie z.B. ARMIN sowie die entsprechenden AMTS- Aktivitäten der Gematik sich weiter gemeinsam zu einem einheitlich Ansatz entwickeln. Der ADAS unterstützt diese Entwicklung aktiv mit den Experten der E-Health Arbeitsgruppe.
MSV3 – „Der Gewinn liegt im Einkauf“ – Version 2
Digitale Bestellung beim Großhandel und bei Direktlieferanten ist seit langem Alltag in den Apo-theken. Mehr als 70% aller Apotheken profitieren bereits täglich von der neusten internetbasierten Generation der Schnittstelle: „MSV3″, die in diesem Jahr wesentliche Erweiterungen erfahren hat: Avi bevorstehender Lieferungen mit Information zur Lieferfähigkeit der Artikel. Damit können Apo-theken noch besser disponieren und erhalten mehr Transparenz über den tatsächlichen Einkauf. Der ADAS setzt sich aktiv gemeinsam mit dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) sowie der ABDA für die kontinuierliche Verbesserung und Digitalisierung der Bestell-abläufe für Apotheken ein.
Geplante Kassenrichtlinie des Bundesfinanzministeriums
In den vergangenen Monaten haben die Steuer- und Kassenexperten des ADAS die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble kommentiert, mit dem Ziel die Auswirkungen auf den Apotheken-alltag zu verbessern. Insbesondere die in den Entwürfen noch verbleibenden Rechtsunsicherheiten, auch durch unscharf definierte Begriffe und Abläufe, verhindern eine gesetzeskonforme technische Implementierung sowie die zugehörigen notwendigen Verfahrensbeschreibungen. Damit verbunden sind erhebliche Mehraufwände und Fehlerquellen im Abverkauf, die zulasten der pharmazeutischen Beratungszeit und -qualität geht.
SecurPharm – Initiative zur Arzneimittelfälschungssicherheit
Nach langem Warten hat die EU mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2011/62/EU Klarheit für die Initiative zur Arzneimittelfälschungssicherheit in Europa geschaffen. Der ADAS rät dabei allen Beteiligten zügig die dafür notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen, um frühzeitig und noch vor dem Stichtag, den Echtbetrieb einführen zu können. Dadurch können in den Apotheken die zukünftigen Prozesse im Alltag geübt werden und die Infrastruktur für die Anforderungen der massenhaften Anfragen und Transaktionen gehärtet werden. Bisher wurde das SecurPharm-System erfolgreich mit rund 400 Apotheken und ausgewählten PZNs getestet. Für die Ausweitung auf alle Apotheken sind aber noch weitere infrastrukturelle und vor allem auch organisatorische Aufgaben zu erledigen. Wichtig ist jetzt eine gemeinsame Planung, um ausreichend Vorlauf für die noch fehlenden Schritte der Umsetzung zu haben.
Lars Polap betont ausdrücklich die Bereitschaft des ADAS, die spannenden Themen der Vernetzung und Digitalisierung der Apotheken mit den beteiligten Marktpartnern weiter voran zu treiben. „Vernetzung und Interoperabilität erfordern gemeinsam anerkannte und umgesetzte Standards. Dafür wird sich der ADAS und die Mitgliedsfirmen auch in 2017 weiter aktiv einsetzen“ so Polap.
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